Praxis Dr. Anja Drießle
Fachärztin für Innere Medizin | Hausarztpraxis mit mehreren Kolleg*innen
Herzlich Willkommen!
Wir sind eine moderne Arztpraxis und decken ein weites Spektrum der ärztlichen Versorgung ab. Das Gespräch und eine patientenorientierte Behandlungsweise liegt uns besonders am Herzen. Eine hochwertige Diagnostik rundet die Behandlung ab. Für Kommunikation und Informationsaustausch mit Einblick in Ihre Patientenakte, bieten wir eine "smarte" Lösung über die PatMed-App (Abrufen von Befunden, Nachbestellen von Rezepten) sowie einen digitalen Impfpass. Sprechen Sie uns an!
Bitte nutzen Sie zur Entlastung unseres Telefons auch die Online-Terminvergabe mit folgendem Link
TERMINVEREINBARUNGEN ONLINE
Die Behandlung von Infekt-Patienten lässt sich orangisatorisch nicht mehr trennen von der Normalsprechstunde. Tragen Sie nierderschwellig eine Maske, wenn Sie erkältet oder infektanfällig sind. Masken liegen bei uns aus. Covid-19-Positive bitte weiterhin alternative Wege wie Telefon, PatMed-Chat oder die Videosprechstunde nutzen statt Emails.
Infos elektronische Patientenakte (ePA)
Einführung:
In Bayern startet voraussichtlich ab 15. Februar 2025 die „elektronische Patientenakte für alle“, kurz ePA. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick verschaffen, um die logistische Umsetzung der elektronischen Patientenakte in unserer Praxis möglichst geschmeidig und sinnstiftend zu meistern.
Zur kurzen Erinnerung, was es bisher in unsrer Praxis als digitale Lösung für den Umgang mit medizinischen Daten gab und weiter geben wird:
1. Mit unserer PatMed-App-Lösung, erhalten Sie Einblick in Ihre, auf unserem Server gespeicherte, elektronische Patientenakte, zum Beispiel Laborwerte und Arztbriefe, EKG, alles was bei uns eingescannt wurde und als PDF vorliegt. Der Austausch ist nur zwischen uns und Ihnen. Keine weitere Institution hat auf diese Daten zugriff. Sie haben die Möglichkeit, die Befunde selbst einzusehen oder anderen weiterzuleiten.
2. An dieser Stelle zur Klärung noch der Begriff: „Notfalldaten“. Das sind tatsächlich neben ihren persönlichen Daten lokal auf dem Chip ihrer elektronischen Gesundheits- oder Versicherungskarte (eGK) gespeicherte Informationen, die wir mit ihrem Einverständnis aufspielen können (zB Diagnosen, Allergien, Medikamente, behandelnde Ärzte, auch Notfallkontaktdaten, oder persönliche Erklärung wie Vorliegen einer Patientenverfügung, oder Organspendeausweis, etc) und liefert im Notfall wichtige, vielleicht lebensrettende Informationen, wenn Sie die Versicherungskarte mit sich tragen. (Empfohlen besonders für chronisch kranke Patienten mit Multimedikation)
3. Nun kommt noch eine übergreifende Lösung: Die elektronische Patientenakte (ePA) Sie ist im Gegensatz zu den bisherigen lokalen Speichermedien eine deutschlandweite Lösung zur zentralen Speicherung der medizinischen Daten, auf die alle möglichen Institutionen (zB Praxen, Krankenhäuser, Apotheken) in einem Behandlungskontext zugreifen können, perspektivisch sollen pseudonymisierte Daten auch Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Die Daten liegen auf deutschen Servern und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Bei allen Vor- und Nachteilen, schauen wir gespannt auf die etwas hastig eingeführten Bestimmungen und sind uns sicher, dass wir das schon irgendwie gemeinsam lösen werden.
Allgemeines - Zuständigkeiten
Versicherte: Jeder gesetzlich Versicherter in Deutschland, der nicht widersprochen hat, bekommt eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, aktiviert. Sie ist eine versicherten-geführte elektronische Akte: Die Verwaltung der ePA liegt in Ihren Händen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte haben die Möglichkeit, der Einrichtung und Bereitstellung einer ePA durch und bei ihrer Krankenkasse zu widersprechen.
Krankenkassen: Die Krankenkassen sind die Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) und datenschutzrechtlich für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Sie informieren umfassend über die Funktionsweise, speicherbare Informationen und die Rechte der Versicherten. Zudem sind sie alleinige Ansprechpartner für Widerspruch der ePA oder die Einrichtung der ePA-App sowie die Digitalisierung alter Papierbefunde auf Wunsch. Private Krankenkassen können eine ePA anbieten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Die Angebote Ihrer Krankenkasse zur ePA finden Sie hier.
Ärzt*innen / Psychotherapeut*innen: In der Praxis wird weiterhin die medizinische Dokumentation über unsere Praxissoftware geführt. Verpflichtend wird zukünftig sein, zusätzlich bestimmten Informationen in der ePA zu speichern, sofern diese aktiviert ist. Sie haben die Möglichkeit, der Speicherung einzelner Daten zu widersprechen.
Einrichtung und Verwaltung
Voraussichtlich ab 15. Februar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherter in Deutschland, der nicht widersprochen hat, eine ePA eingerichtet. Dann ist Sie vorhanden und kann ab folgenden Behandlungen mit Daten befüllt werden.
ePA-App: Die Verwaltung der elektronische Patientenakte (ePA) kann (ab den 15. Lebensjahr) von Ihnen selbst übernommen werden. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen hierfür eine ePA-App zur Verfügung, die Sie über die üblichen App-Stores herunterladen und aktivieren können. Hier können Sie verwalten, welche und ob Ihre Daten gespeichert werden dürfen und wer sie einsehen darf, etc. Sie können selbst Befunde hochladen. Wenn Sie das nicht selbst machen können, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter. Es gibt 95 verschiedene gesetzliche Krankenkassen in Deutschland mit vermutlich 95 verschiedenen ePA-Apps. Logisch, dass wir hier nicht ihr Ansprechpartner sein können. Menschen, die sich mit Technik schwer tun, können eine vertretungsberechtigte Person benennen, die bei der Verwaltung der ePA hilft, oder sie können es auf sich zukommen lassen. Es besteht kein zwingender Handlungsbedarf. Die Angebote Ihrer Krankenkasse zur ePA finden Sie hier.
Wichtig: Ihre Ärzt*innen sind nicht für die Einrichtung der ePA zuständig, sondern nur für die Befüllung mit medizinischen Daten.
Befüllung der ePA
Wer befüllt?
Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen sind ab der offiziellen Einführung der ePA verpflichtet, die ePA zu befüllen mit selbst erhobenen Daten aus einer aktuellen Behandlung. Die Daten müssen in digitaler Form bereit stehen. Das gleiche gilt für Krankenhausärzt*innen, Apotheker*innen und Zahnärzt*innen. Später kommen noch andere Berufsgruppen wie Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen hinzu. Ebenso können Versicherte und auch die Krankenkassen Daten einstellen.
Was wird gespeichert?
Wir sind als Praxis verpflichtet,
bestimmte Daten ab Start der ePA Stufe 3.0, voraussichtlich ab 15.02.2025,
einzuspielen. Das sind aktuelle, durch uns erhobene, Befunde bei einer Behandlung.
Verpflichtend sind:
- Arztbriefe
- Laborbefunde
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte aus invasiven, chirurgischen und nichtinvasiven Maßnahmen
Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten bspw.:
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Daten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP)
- Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
- Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
Digitalisierung alter Befunde Die Arbeit alte Arztbriefe und Befunde zu digitalisieren, ist nicht Aufgabe der Praxen.
Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente.
Auch Versicherte selbst können Dokumente einstellen, wenn sie die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Über unsere PatMed-App haben Sie ohnehin Zugriff auf Ihre digitalisierten Befunde in unserem Verwaltungssystem. Diese können Sie selbst der ePA hinzufügen.
Einsichtnahme in die ePA
mit dem Einlesen der
Versichertenkarte erhält die Praxis automatisch für 90
Tage Zugriff auf die ePA. Stammpatienten können uns auch längeren Zugriff gewähren. Die Grundlage unserer Behandlung bleibt
die mündliche Anamnese. Nur wenn es im Gespräch oder bei
der Behandlung notwendig erscheint, ziehen wir gezielt Informationen
aus der ePA heran. Eine vollständige Durchsicht aller Dokumente in
der ePA aus rein vorsorglichen Erwägungen ist zeitlich gar nicht
realisierbar. Eine Suchfunktion innerhalb der eAkte soll erst ab 2026 bereit gestellt werden.
Neben den Versicherten selbst können Ärzt*innen sowie anderes medizinisches Fachpersonal in Praxen, Apotheken, Kliniken, der Reha oder der Pflege, in ihre ePA schauen. Dazu ist aber zwingend ein sogenannter "Behandlungskontext" nötig. Dieser wird nachgewiesen, wenn Patientinnen und Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte in der Einrichtung einlesen lassen. Der Behandlungskontext dauert standardmäßig 90 Tage (Apotheken: 3 Tage), kann aber in der ePA‑App beliebig lang eingestellt und sogar komplett ausgestellt werden.
Perspektivisch sollen Daten in pseudonymisierter Form von Forschungseinrichtungen genutzt werden können. Die Daten in Ihrer ePA fließen nur ein, wenn Sie dem nicht widersprochen haben.
Widerspruch
Patientinnen und Patienten können
der ePA und ihren Funktionen entweder in ihrer ePA-App oder gegenüber
der Ombudsstelle ihrer Krankenkasse, von
der Sie bereits Post erhalten haben sollten,
widersprechen.
Jede Arztpraxis ist nur für das
Eintragen der selbst erhobenen Befunde verantwortlich.
Widerspruchshinweise soll es geben für empfindliche Daten, wie
Schwangerschaftsabbruch, sexuell übertragbare Erkrankungen oder
psychische Erkrankungen. Für das Speichern von genetischen Befunde
in die ePA muss Ihr schriftliches Einverständnis vorliegen. Sie können jederzeit entscheiden,
ob und welche aktuellen Befunde Ihre Arztpraxis in die ePA einspielt,
und gegen das Einfügen einzelner Dokumente direkt in der Praxis
widersprechen. Darüber hinaus haben Sie in der
ePA-App die Möglichkeit, Befunde selbst zu löschen oder den
Zugriff individuell einzuschränken. Wir wünschen uns diesen Prozess unkompliziert mit pragmatischen Entscheidungen.
Falls Sie Bedenken hinsichtlich der
Datensicherheit der ePA haben, und sich aus anderen Gründen entschließen, die ePA bei
Ihrer Krankenkasse zu deaktivieren oder vollständig löschen zu
lassen, ist das zu einem späteren Zeitpunkt wieder änderbar. Es
entstehen Ihnen keine rechtlichen Nachteile, egal wie Sie sich
entscheiden. Und keiner muss seine App aktivieren. Allerdings wer sich nicht entscheidet, hat auch eine Entscheiddung getroffen...
Weitere Informationen: Eine Zusammenfassung der Gematik finden Sie mit diesen Links: https://www.gematik.de/ oder ePA-fuer-alle.de
Ich hoffe, Sie gut informiert zu haben und die Scheu vor dem Thema genommen zu haben. Es wird auch hier bestimmt heißer gekocht als gegessen! Eigentlich können wir ruhig abwarten, ob die technischen Voraussetzungen sich überhaupt so schnell realisieren lassen. Eine sagenhafte vierwöchige Testphase soll das ja demnächst zeigen.
Beste Grüße- Ihr Praxis-Team
Update 01/25 Infekte & Impfungen
Infekte:
Infektionen aller Art sind diesen Winter besonders hartnäckig. Denken Sie bitte bei grippeähnlichen Symptomen, Durchfall oder einem unerklärlichen Krankheitsgefühl auch an Covid-19 und veranlassen einen Schnelltest. Für RSV, Covid-19, Influenza A+B sowie Strepotkokken liegen uns Schnelltests vor.
Krankmeldungen lassen sich auch über eine Videosprechstunde und PatMed-Chat organisieren oder zumindest anrufen, auch wenn oft besetzt ist. Bitte nicht nur per Mail - Dankeschön!
Impfungen:
Es gibt bei uns einen digitalen Impfpass. Bitte erkundigen Sie sich bei der Anmeldung und bringen Ihren Impfpass oder Impfpässe mit.
Covid-19: Der aktuelle Impfstoff Comirnaty KP.2 von BioNTech/Pfizer ist seit November im Einsatz.Wir impfen, um Verwurf (6 Impfdosen aus einer Ampulle) zu vermeiden, derzeit dienstags oder freitags nach Anmeldung. Eine zeitgleiche Impfung mit dem Grippeimpstoff wird empfohlen.
Der Grippeimpfstoff für die aktuelle Saison 2024/25 ist vorhanden.
Tollwut-Impfstoff ist in den Apotheken wieder erhältlich. Neu ist, dass eine zweifache Tollwut-Impfung vor Reiseantritt als ausreichend gilt.
Die Dengue-Impfung wird laut StiKo nur für Personen emfohlen, die schon einmal an Dengue erkrankt waren.
Impfstoffe gegen FSME (Zecken) sind vorrätig für privat und gesetzlich Versicherte
Wissenswertes zu Impfungen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Impfempfehlungen, StIKo-Infos zu Impfungen. Meldung von Nebenwirkungen online an das Paul-Ehrlich-Institut.
Links zu Abwassermonitoring der Stadt München und zum Corona-Pandemieradar Covid-Impfung Robert-Koch-Instituts.
Beste Grüße - Dr. Anja Drießle & Team
München Schwabing
Georgenstraße 39, 1. OG, barrierefrei
80799 München
Telefon: 089 272 01 72
Fax: 089 271 79 66
Sprechzeiten
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Montag | 8 - 12 | | | 14 - 17 Uhr |
Dienstag | 8 - 12 | | | 15 - 19 Uhr |
Mittwoch | 8 - 12 | ||
Donnerstag | 8 - 12 | | | 14 - 17 Uhr |
Freitag | 8 - 12 |
plus Videosprechstunde (online buchbar)